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Informationen für Lehrlinge und Lehrbetrieb

Ihr Lehrling ist zum Berufsschulbesuch der Karl-Brunner-Landesberufsschule Murau einberufen und für diese Zeit vom Betrieb für den Schulbesuch zu beurlauben.

Aus schulorganisatorischen Gründen ist eine Rückstellung nicht möglich!

Eine Befreiung vom Berufsschulbesuch aus wirtschaftlichen Gründen (Arbeit im Betrieb) ist im Lehrgangsunterricht laut Schulpflichtgesetz nicht zulässig.

Die Direktion bittet alle Lehrberechtigten, ihre Lehrlinge darauf aufmerksam zu machen, dass die geltenden Hausordnung strikt zu befolgen ist. Der Lehrling ist verpflichtet, jedes Fernbleiben vom Unterricht (z.B. Krankheit) umgehend der Schule und dem Lehrbetrieb mitzuteilen.

Für auswärtige Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit der Unterbringung im Lehrlingsheim (Anmeldeformular unter Unterkünfte ersichtlich).

Informationen zur Schülerfreifahrt für täglich nach Hause fahrende Schülerinnen und Schüler finden Sie im Anhang.

Die Direktion legt Wert auf eine gute, konstruktive Zusammenarbeit und steht mit den Klassenvorständen gerne für Auskünfte zur Verfügung.


Download:  Verhaltensvereinbarungen der LBS Murau (SGA am 19.01.2022)

Kontakt

  • Landesberufsschule Murau
  • +43 (3532) 2329-0
  • +43 (3532) 2329-4
  • E-Mail
  • Heiligenstatt 10
    8850 Murau
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