Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz
Im Lehrberuf Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz ausgebildete Lehrlinge sind nach der dualen Berufsausbildung im Lehrbetrieb und der Berufsschule befähigt, folgende Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- Warenbedarf ermitteln und an der Sortimentsgestaltung mitarbeiten,
- Waren bestellen und Lieferungen prüfen,
- Waren fachgerecht lagern und Warenlager betreuen,
- das Sortiment für den Verkauf vorbereiten und verkaufsgerecht präsentieren,
- Apotheker/innen bei pharmazeutischen Tätigkeiten (insbesondere bei Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln) unterstützen,
- im Rahmen der Abgabekompetenz Kunden/innen beraten und Waren verkaufen, Preise kalkulieren,
- mit ärztlichen Rezepten und Verordnungen fachgerecht umgehen,
- Rechnungen legen, insbesondere auch an Krankenversicherungsträger,
- an der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle mitwirken,
- administrative Arbeiten unter Einsatz der betrieblichen Informations- und Kommunikationstechnologie erledigen (zB Schriftverkehr, Zahlungsverkehr, Erfassung von statistischen Kennzahlen),
- an den Marketingaktivitäten des Unternehmens mitarbeiten.