Drogisten
Im Lehrberuf Drogist/in ausgebildete Lehrlinge sind nach der dualen Berufsausbildung im Lehrbetrieb und der Berufsschule befähigt, folgende Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- Verkaufsgespräche führen und Kunden beraten, Zahlungen abwickeln (Kassa bedienen, Rechnungen ausstellen),
- an den Marketingaktivitäten (Werbung, Verkaufsförderung etc.) des Unternehmens mitarbeiten,
- das Sortiment für den Verkauf vorbereiten und verkaufsgerecht präsentieren,
- Warenbedarf ermitteln und an der Sortimentsgestaltung mitarbeiten,
- Waren bestellen,
- Warenlieferungen annehmen und Identitätsprüfungen durchführen sowie gegebenenfalls Mängel rügen,
- Waren unter Berücksichtigung der produktspezifischen Lagervorschriften (insbesondere für Gifte, gefährliche,
- gesundheitsschädliche und umweltgefährdende Stoffe, Chemikalien bzw. Arzneimittel und Arzneispezialitäten) lagern,
- administrative Arbeiten unter Einsatz der betrieblichen Informations- und Kommunikationstechnologie erledigen (zB Schriftverkehr, Zahlungsverkehr).